Arbeits-und Betriebsmedizin

Arbeitsmedizinische Untersuchung

Wir sind seit Jahren tätig in der Betreuung mittelständischer Unternehmen unterschiedlicher Größe vom Kleinunternehmen mit 10 Angestellten bis zum Großunternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern. Die Unternehmen kommen aus den verschiedensten Branchen von Zulieferern der Automobilindustrie, über Gartenlandschaftsbau bis zum Gesundheitswesen. Frau Dr. Rählmann verstärkt unser Team seit dem 1.4.2017 als Fachärztin für Arbeitsmedizin mit ihrer großen Erfahrung, die sie in den Jahren ihrer Tätigkeit für das Betriebsarztzentrum (BAZ) in Osnabrück sammeln konnte.

In der Betriebs- und Arbeitsmedizin steht der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und damit die Prophylaxe von Erkrankungen ganz im Vordergrund. Hierdurch hat sie sich für Betriebe und ihre Angestellten gleichermaßen bezahlt gemacht. Arbeitssicherheitsgesetz § 3, sowie die DGUV2 regeln den Einsatz des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb. Der Betriebsarzt unterstützt den Unternehmer, im Rahmen der Arbeitsmedizin die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erkennen und kann dann dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorschlagen. Die Vorsorgeuntersuchungen schützen den Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz und das Unternehmen vor zum Beispiel krankheitsbedingten Unfällen.

Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung sind in einigen Berufen verpflichtend. Dies wird in der ArbmedVV geregelt. Sie dienen der Vorbeugung und Früherkennung von berufsbedingten Erkrankungen und tragen somit zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei. Viele Verordnungen wie die Biostoffverordnung oder die Bildschirmarbeitsplatzverordnungen konkretisieren den Inhalt dieser Untersuchungen. Arbeitsmedizinischen Regeln und Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Einige Untersuchungen prüfen die Eignung eines Arbeitnehmers für eine bestimmte Tätigkeit, zum Beispiel bei Arbeiten mit Absturzgefahr, G41, (Industriekletterer oder Baumkletterer) oder Berufen mit Fahr-Steuer und Überwachungstätigkeiten, G25 (Gabestaplerfahrer, LKW-Fahrer).

Wir führen alle Untersuchungen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und verkehrsmedizinischen Untersuchungen (Führerschein C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E – FeV Anlage 5, 6) in unserer Praxis durch, einschließlich verkehrspsychologischer Testverfahren. Zusätzlich besteht die Ermächtigung zur Durchführung der Untersuchung nach der Druckluftverordung G31  wichtig für Industrietaucher, Forschungstaucher und Arbeiten unter Überdruck.

Außerdem können wir die Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung und Röntgenschutzverordnung ab dem 1.1.2017 anbieten.

Das können wir Ihnen anbieten 

  • Betriebsärztliche Betreuung, Betriebsarzt
  • Professionelle Beratung in allen Bereichen der Arbeitsmedizin und des Gesundheitsschutzes
  • Unterstützung bei der Gefährdungsanalyse
  • Unterstüzung bei der Gefährdungsanalyse zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz
  • Vorsorgeuntersuchungen zu allen arbeitsmedizinischen Grundsätzen
  • Spezialuntersuchungen, Erstbelehrungen nach Infektionsschutzgesetz, Auslandstauglichkeit, Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung, Druckluftverordnung etc.
  • Impfungen und Impfstatuserhebungen für In- und Ausland
  • Überprüfung und Beurteilung von Gutachten

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Weitere Informationen

Focus-Gesundheit